Kautionsversicherung Karlsruhe
Finanzielle Absicherung von Aufträgen
Finanzielle Absicherung von Aufträgen
Ein wichtiger Punkt für die Auftragsgewinnung ist die finanzielle Absicherung, damit es nicht zu Folgeausfällen oder einem finanziellen Schaden kommt. Mit einer Kautionsversicherung bekommt Ihr Handelspartner oder Auftraggeber finanzielle Sicherheit und Sie selbst müssen nicht wie bei einer herkömmlichen Bankbürgschaft mit einer eingeschränkten Kreditlinie agieren. Damit bewahren Sie Liquidität und müssen keine Kredite Ihrer Hausbank in Anspruch nehmen.
Die Kautionsversicherung eignet sich besonders gut für Bauhaupt- und Nebengewerbe, sowie für Garten- und Landschaftsbau und den Maschinen- und Anlagenbau. Bei einem persönlichen Termin mit einem unserer Experten für Kautionsversicherungen des Ruhnke & Berger Vorsorge-Centers in Karlsruhe können wir direkt auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und den optimalen Tarif ausfindig machen.
Wir beraten Sie individuell, unser Team ist gerne für Sie da!
Wir beraten Sie individuell
Im Mittelfeld 1 76135 Karlsruhe
Tel. 0721 - 932250
Mo. - Do. | 09:30-12:30 und 13:30-18:00 Uhr
Fr. | 09:30-12:30 und 13:30-15:30 Uhr
Bereitschaft am Wochenende
von 10:00-18:00 Uhr | Tel. 0176 47393339
Mängelgewährleistungsbürgschaft
Mit der Mängelgewährleistungsbürgschaft wird Ihnen eine leistungsstarke und kostengünstige Lösung geboten, spätere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer erfüllen zu können. Besonders in der Bau-Branche sind diese Sicherheiten unverzichtbar.
Anzahlungsbürgschaft
Mit der Anzahlungsbürgschaft wird eine Vorauszahlung eines Auftraggebers abgesichert. Üblich ist die Vorgehensweise von Anzahlungen und Vorauszahlungen in der Anlagenbau- und Maschinenbaubranche.
Bietungsbürgschaft
Die Bietungsbürgschaft kommt bei Ausschreibungsverfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zum Einsatz. Sinn und Zweck ist die Sicherheit zur Einhaltung der Angebotskonditionen für den Auftraggeber, bei einer späteren Auftragserteilung.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Prinzipiell muss der Auftragnehmer seinen Vertragspflichten nachkommen, jedoch kann es während der gesamten Vertragserfüllung zu Problemen kommen. Um diese abzusichern dient die Vertragserfüllungsbürgschaft.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Mit der Bauhandwerkersicherung (§ 650 f BGB) wird die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sichergestellt. Ebenfalls werden die Vorauszahlungsverpflichtungen und der Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag abgesichert.
Wir sind Ihr Versicherer für den Mittelstand mit Agentur in Karlsruhe. Mit uns erhalten Sie Bürgschaften für Auftraggeber und bleiben dabei selbst finanziell flexibel.